Publikationen ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Das revidierte Aktienrecht ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es stellt sich nun für viele Unternehmungen die Frage, ob Handlungsbedarf besteht, und insbesondere, ob die Statuten angepasst werden müssen.

Der "Ratgeber Notariat" der Aargauischen Notariatsgesellschaft ANG – des Berufsverbandes der aargauischen Urkundspersonen – stellt die wichtigsten Neuerungen der Aktienrechtsreform und allfällige damit zusammenhängende Statutenänderungen vor.

Ausserdem geht der aktuelle «Ratgeber Notariat» den Fragen nach, was bei der Übertragung von Namenaktien zu beachten ist und wie die Stammanteile einer GmbH übertragen werden können.

Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 24. Juni 2023.

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