Die Aargauischen Urkundspersonen unterstützen Sie in ganz unterschiedlichen Lebenslagen bei wichtigen Entscheidungen.
Sie beraten Sie unabhängig und kompetent, setzen für Sie Verträge und andere Urkunden auf und stellen sicher, dass alle Interessen fair und gleichmässig gewahrt werden.
Das ist unser Beitrag zur Rechtssicherheit.
Im Einzelnen erbringen unsere Mitglieder die folgenden Dienstleistungen:
Sie möchten Ihren Ehegatten maximal begünstigen oder Ihr Vermögen mit einer Gütertrennung schützen? Die Urkundsperson berät Sie dazu, wann und wie das möglich ist. Sie erstellt und beurkundet die nötigen Verträge.
Erwerben Sie ein Eigenheim oder haben Sie eine Liegenschaft zu verkaufen? Brauchen Sie eine Hypothek oder ein Näherbaurecht? Die Aargauische Urkundsperson kann Grundstückgeschäfte auf dem ganzen Gebiet des Kantons Aargau für Sie abwickeln.
Nicht verheiratete Paare haben besonderen Handlungsbedarf, weil die gegenseitige Absicherung durch das Gesetz nicht geregelt ist. Vorsorgeaufträge, Begünstigungserklärungen und ein Testament können diese Lücken schliessen. Lassen Sie sich beraten.
Eine Firma ist mehr als der Name einer Gesellschaft. Für die Gründung einer AG oder GmbH sowie bei Statutenänderungen, etwa bei Sitzverlegungen, verlangt das Gesetz den Beizug einer Urkundsperson – und diese gibt Ihnen gleichzeitig wertvolle Tipps für den Geschäftsalltag.
Wir wissen nicht, was mit uns nach dem Tod geschieht. Wenn Sie aber bestimmen wollen, was mit Ihrem Vermögen passiert, sind die Aargauischen Urkundspersonen Ihre Ansprechpersonen. Die Urkundspersonen sind auch als neutrale Teilungsliquidatoren oder sachkundige Willensvollstrecker prädestiniert.
Unterschriftsbeglaubigungen, beglaubigte Kopien erstellen, Bürgschaftsurkunden und Vollmachten erstellen sowie die Beratung und Vertretung in Vertragsverhandlungen und gegenüber von Behörden (inklusive das rechtssichere Abfassen der entsprechenden Vereinbarungen) ist für unsere Mitglieder an der Tagesordnung. Fragen Sie sie an!