Publikationen ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Erbrechts per 1. Januar 2023 erhält der Erblasser bzw. die Erblasserin insbesondere aufgrund der Anpassung des Pflichtteilsrechts mehr Freiheit in der Nachlassplanung. Zukünftig hat jede Person grössere Flexibilität, ihre Vermögenswerte nach den eigenen Vorstellungen mittels Testament oder Erbvertrag zu verteilen.

Der aktuelle "Ratgeber Notariat" der Aargauischen Notariatsgesellschaft ANG – des Berufsverbandes der aargauischen Urkundspersonen – zeigt die bevorstehenden Änderungen des Pflichtteilsrechts auf und erklärt auch die Auswirkungen des Ehescheidungsverfahrens auf den Erbvertrag.

Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 25. Juni 2022.

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