Die Aargauische Notariatsgesellschaft (ANG) ist der Berufsverband der Aargauer Notarinnen und Notare.
Der Aargau gehört zu den Kantonen mit freiberuflichem Notariat (so genanntes „lateinisches Notariat“). Wer also auf dem Gebiete des Kantons Aargau z.B. eine Liegenschaft erwerben, eine Gesellschaft gründen, eine ehe-oder erbrechtliche Regelung treffen will, hat die Wahl zwischen mehr als 100 Urkundspersonen.
Die Urkundspersonen des Kantons Aargau unterstehen dem Berufsgeheimnis und haben im Rahmen des Gesetzes die Instruktionen ihrer Klienten zu befolgen, sie sind also unabhängig. Sie sind es gewohnt, ihre Kunden in schwierigen Situationen kompetent zu beraten und dem Willen oder dem Vertrag auch die häufig vorgeschriebene Form der öffentlichen Urkunde zu verleihen.
Die Tätigkeit der Urkundspersonen untersteht der staatlichen Aufsicht. Je nach Bereich sind Justiz oder Regierungsrat die für Aufsicht und Kontrolle zuständigen Instanzen. Auch dem Berufsverband, der Aargauischen Notariatsgesellschaft, stehen Kompetenzen zur Lösung allfälliger Probleme zwischen Notar und Klient zu. Wenden Sie sich an ein Mitglied aus dem Vorstand.
Präsident |
Herr MLaw |
Vizepräsident |
Herr lic. iur. |
Aktuarin |
Frau MLaw |
Kassier |
Herr |
Mitglied |
Frau |
Mitglied |
Herr |
Mitglied |
Herr MLaw |