Aktuelles ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Wer als Grundeigentümer im Grundbuch eingetragen werden will oder ein Grundstück verkauft, muss sich ausweisen. Das war schon immer so. Neu ist auch die AHV-Nummer ein Thema im Zusammenhang mit Grundbucheinträgen.

Die einzige Konstante ist der Wandel – oder so ähnlich lautet ein Zitat von Heraklit. Dieser Grundsatz hat offenbar vor über 2500 Jahren bereits gegolten. Und so ist es auch heute noch, z.B. bei der Grundbuchführung: Für Geschäfte ab dem 1. Januar 2023 schreibt Art. 51 der Grundbuchverordnung vor, dass die Belege nebst den genauen Personalien die AHV-Nummern der Verkäufer und der Käufer enthalten müssen.

Bei der Anmeldung eines Grundstückgeschäftes müssen zur Identifizierung eine Kopie des Passes oder der Identitätskarte beigelegt werden. Das war schon bisher so. Neu ist, dass zusätzlich auch eine Kopie des AHV-Versicherungsausweises oder eine Kopie der Krankenkassen-Versicherungskarte eingereicht werden muss.

Seit 1. Juli 2008 wird in der AHV (und IV sowie in der Erwerbsersatzordnung EO, also in der 1. Säule) die neue, 13-stellige Versichertennummer angewendet. Mit ihr sind keine Rückschlüsse auf Personen mehr möglich. Sie ist völlig anonym und zufällig und wird nur einmal vergeben. Die drei ersten Zahlen bilden den Ländercode (756 für Schweiz). Die Zahlen der 4. bis 12. Stelle sind Zufallszahlen und die 13. Stelle ist die Prüfziffer.

Auf dem Versicherungsausweis AHV/IV sind Name und Vorname, Geburtsdatum und AHV-Nummer der versicherten Person angegeben.

Diese Informationen befinden sich seit Langem auch auf der persönlichen Kranken­versicherungskarte.

Weil der Bundesrat im Rahmen des Projekts "Administrative Vereinfachung" beschlossen hat, den automatischen Versand des Versicherungsausweises per 1. Januar 2017 einzustellen, haben Sie möglicherweise keinen AHV-Ausweis. Sie haben aber weiterhin die Möglichkeit, bei Bedarf einen Ausweis bei der Ausgleichskasse zu bestellen. Alternativ können Sie sich auch einfach mit einer Kopie der Krankenversicherungskarte behelfen.

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