Publikationen ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Haben Sie auch schon daran gedacht, Haus oder Ersparnisse frühzeitig auf die Kinder zu übertragen - mit dem Ziel, dass diese Vermögenswerte nicht für die Bestreitung der Alters- und Pflegekosten herangezogen werden können?

Unsere Themenseite befasst sich dieses Mal mit der Übertragung von Grundstücken zu Lebzeiten bzw. mit der Frage, wer unterstützungspflichtig wird, wenn jemand im Alter zu wenig Geld für die Bestreitung des Lebensunterhalts hat.

Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 19. März 2016.

Lesen Sie hier den Artikel:

Link zum PDF

Mitglieder-Suche

In Ihrer Region!

Eine Urkundsperson finden Sie hier: