Die Revision des Gewährleistungsrechts (seit 1.1.2026) stärkt Käufer von Immobilien: Neu gilt eine zwingende 5-jährige Verjährungsfrist sowie eine 60-tägige Frist zur Mängelrüge statt sofortiger Meldung. Nachbesserungen sind teils kostenlos durchsetzbar. Zudem werden Rechte bei unterlassener Verbesserung gestärkt. Ergänzend werden Bauhandwerkerpfandrecht und Mängelverfahren nach SIA-Norm erklärt sowie praktische Tipps für Käufer und Unternehmer gegeben.