Nach dem Ableben einer nahestehenden Person stellen sich – nebst vielen anderen – auch rechtliche Fragen rund um den Nachlass. Um welche Formalitäten müssen sich die Erben nach einem Todesfall kümmern und welche Schritte sind bis zur Nachlassteilung zu beachten?
Stirbt eine Person, gehen sämtliche Aktiven und Passiven des Erblassers auf seine Erben über. Die Hinterbliebenen sind nicht nur mit der Trauer, sondern auch mit vielen Formalitäten und rechtlichen Fragen konfrontiert. Muss ich das Erbe annehmen? Was ist, wenn die Erbschaft überschuldet ist? Kann ich Vermögenswerte des Nachlasses verkaufen? Was ist ein öffentliches Inventar? Wie kann die Erbschaft geteilt werden? In diesen Situationen kann es hilfreich sein, wenn ein Willensvollstrecker die administrativen Angelegenheiten des Nachlasses erledigt sowie die Teilung vorbereitet und dadurch die Erben entlastet.
Der aktuelle "Ratgeber Notariat" der Aargauischen Notariatsgesellschaft ANG – des Berufsverbandes der aargauischen Urkundspersonen – gibt einen Überblick über die rechtlichen Schritte nach dem Todesfall.
Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 27. März 2021.
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