Publikationen ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Es ist Herbst. Blätter fallen von den Bäumen und Sträuchern. Damit beginnt für einige Nachbarn der Ärger. Wer muss das Laub vom Nachbarbaum kehren oder die Regenrinne säubern? Dürfen überhängende Äste abgeschnitten werden? Kann die Fällung des Baumes verlangt werden?

Der aktuelle Ratgeber Notariat der Aargauischen Notariatsgesellschaft (ANG) beantwortet diese Fragen und befasst sich ausserdem mit dem Thema Stockwerkeigentum.

Wer in der Schweiz eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt Stockwerkeigentum. Im Stockwerkeigentum gehört das Grundstück mehreren Eigentümern, verbunden mit dem Sonderrecht an bestimmten Gebäudeteilen. Stockwerkeigentümer sind Mitglieder einer Gemeinschaft. Als Teil dieser Gemeinschaft müssen Mehrheitsbeschlüsse akzeptiert und Regeln eingehalten werden. Es ist deshalb wichtig, seine Rechte und Pflichten zu kennen. Diese ergeben sich aus dem Gesetz, dem Begründungsakt, dem Reglement, den Beschlüssen der Stockwerkeigentümerversammlung und der Hausordnung.

Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 26. September 2020.

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