Publikationen ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Am 1. November 2019 ist das Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke in Kraft getreten. Diese Gesetzesänderung führt dazu, dass die Inhaberaktien bei KMU in Namenaktien umgewandelt werden müssen.

Die aktuelle Themenseite der Aargauischen Notariatsgesellschaft – des Berufsverbandes der aargauischen Urkundspersonen – befasst sich mit den Ende 2019 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen im Gesellschaftsrecht sowie der Revisionspflicht von Unternehmen.

Die Gesetzesänderung hat zur Folge, dass Inhaberaktien praktisch abgeschafft werden. Inhaberaktien sind bis am 30. April 2021 (Frist!) in Namenaktien umzuwandeln. Wie das geht? Die Mitglieder der Aargauischen Notariatsgesellschaft beraten und unterstützen bei der dafür nötigen Statutenänderung, der Anmeldung an das Handelsregisteramt etc.

Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 28. März 2020.

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