Publikationen ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Wer eine GmbH oder eine AG gründen will, findet im Internet unzählige Angebote für Gründer und Start-ups. Meist ohne Hinweise auf juristische Stolpersteine. Notarinnen und Notare informieren, beraten und klären genau darüber auf.

Die Urkundspersonen sind gesetzlich verpflichtet, die Urkundsparteien über die rechtlichen Wirkungen der öffentlichen Urkunde zu informieren. Dazu gehört auch die Aufklärung über Vor- und Nachteile einer einfachen Bargründung oder einer qualifizierten Gründung. Von einer qualifizierten Gründung spricht man, wenn diese mit einer Sacheinlage oder Sachübernahme erfolgt, eine solche beabsichtigt ist oder Gründern besondere Vorteile gewährt werden.

Der aktuelle Ratgeber Notariat der Aargauischen Notariatsgesellschaft (ANG) widmet sich dem Thema Gesellschaftsgründung: Von der Wahl der richtigen Rechtsform und der Firma, über den Inhalt der Statuten, die Art der Einlagen bis hin zu den Pflichten nach der Gründung – stellen Sie Ihre Fragen einer Urkundsperson. Die Mitglieder der Aargauischen Notariatsgesellschaft informieren Sie gerne direkt über die möglichen Gestaltungsvarianten.

Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 7. Dezember 2019.

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