Die heutige Themenseite der Aargauischen Notariatsgesellschaft – des Berufsverbandes der aargauischen Urkundspersonen – gibt Ihnen in tabellarischer Form einen Überblick über mögliche Anordnungen und Verfügungen im Hinblick auf den Verlust der Urteilsfähigkeit oder für den Todesfall.
Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 24. März 2019.
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