Publikationen ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Das Konkubinat ist im Gesetz, im Gegensatz zur Ehe, nicht geregelt. Das Zusammenleben, gemeinsame Kinder und ein gemeinsames Zuhause verlangen jedoch nach Regeln.

Ein Konkubinat bringt finanzielle Vorteile (bei Steuern und AHV-Renten) und kann frei gestaltet und aufgelöst werden. Um den Nachteilen des Konkubinats zu begegnen, besteht Handlungsbedarf. Für betroffene Paare sind Konkubinatsvertrag, Testament oder Erbvertrag sowie Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung wichtige Instrumente zur rechtlichen Gestaltung ihrer Beziehung. Der aktuelle "Ratgeber Notariat" der Aargauischen Notariatsgesellschaft (ANG) zeigt, wie Konkubinatspaare in guten Zeiten gemeinsam verbindliche Abmachungen treffen können.

Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 8. Dezember 2018.

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