Publikationen ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Unsere Empfehlung: Frühzeitig regeln, wer für Sie in welchen Bereichen zuständig wird.

Wer regelt meine Belange, wer entscheidet für mich, wenn ich urteilsunfähig werde, und nach welchen Kriterien wird für mich entschieden? Haben Sie sich diese Frage schon einmal gestellt? Erstaunlicherweise ist das Instrument zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, das uns das Schweizerische Zivilgesetzbuch seit Januar 2013 zur Verfügung stellt, noch wenig bekannt: Der Vorsorgeauftrag.

Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 18. April 2015.

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