Publikationen ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Die Aufgaben und Pflichten der Urkundspersonen sind im Aargau im Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz zusammengefasst.

Im Kanton Aargau obliegt die öffentliche Beurkundung den Urkundspersonen. Der Gesetzgeber bestimmt, welche Rechtsgeschäfte im Verfahren der öffentlichen Beurkundung abzuwickeln sind. Damit soll erreicht werden, dass der Wille der Urkundsparteien unverfälscht wiedergeben wird und die Vertragsparteien gewisse Rechtsgeschäfte nicht unüberlegt und ohne Beratung abschliessen. Damit diese Ziele erreicht werden, unterstellt der Gesetzgeber die Urkundspersonen strengen Berufspflichten.

Alle 126 Notarinnen und Notare, die im Aargau zurzeit die Beurkundungs- und Beglaubigungsbefugnis innehaben, leisten in allen Bereichen der öffentlichen Beurkundung einen wesentlichen Beitrag zu Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Ihr Aufgabenbereich umfasst in erster Linie die öffentliche Beurkundung von Erklärungen und Verträgen, die Beglaubigung von Unterschriften und Kopien sowie die Rechtsberatung.

Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 23. Juni 2018.

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