Aktuelles ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Die elektronische öffentliche Beurkundung ist noch in weiter Ferne. Doch die elektronische Übermittlung von Anmeldebelegen – etwa bei den Handelsregisterämtern – wird teilweise bereits praktiziert und steht auch im Aargau kurz vor der Einführung.

Eine SuisseID schafft die technischen Voraussetzungen für den elektronischen Geschäftsverkehr. Sie ist ein digitaler Identitätsausweis. Die SuisseID erlaubt eine sichere Authentifikation, eine eindeutige Identifikation in der digitalen Welt und rechtsgültiges Signieren von elektronischen Dokumenten.

Eine anerkannte Übermittlungsplattform muss die sichere und vertrauliche Übermittlung der digitalen Anmeldebelege garantieren. Das Internet und Mail sind weder sicher noch vertraulich.

Die Urkundspersonen verschliessen sich diesen Entwicklungen nicht und arbeiten mit den involvierten Stellen zusammen an der Einführung des elektronischen Geschäftsverkehrs im Aargau. Dabei steht für uns die Rechtssicherheit, Vertraulichkeit der Daten und die Datenhoheit der Kantone im Vordergrund.

Wichtig für Sie:

  • Verlangt das Gesetz die öffentliche Beurkundung, so müssen die Urkundsparteien auch weiterhin persönlich in der Kanzlei der Urkundsperson erscheinen und eine Papierurkunde unterzeichnen.
  • Zurzeit ist die elektronische Anmeldung erst in einer Einführungsphase. Sie ist in der Regel weder rascher noch günstiger als die herkömmliche Abwicklung auf Papier.

 

Die Urkundspersonen klären Sie auf, welche Mittel und Wege zur Erreichung Ihrer Ziele zur Verfügung stehen und beraten Sie gerne.

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