Aktuelles ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Eine grosse Mehrheit hat am Abstimmungssonntag vom 14. Juni 2015 die Erbschaftssteuerinitiative abgelehnt. Lebzeitige Übertragungen von Vermögenswerten auf Partner oder Nachkommen können aber auch noch aus anderen Gründen - und nicht primär in steuerlicher Hinsicht - eine Überlegung Wert sein.

Die ANG ist politisch und konfessionell neutral. Wir empfehlen Ihnen trotzdem, sich über die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ zu informieren.

Der Bund, die Befürworter und die Gegner haben im Internet und in den Medien ausführlich über die Argumente dafür und dagegen publiziert.

Schenkungen und Erbvorbezüge sind aber – unabhängig von dieser Abstimmung und vom Resultat – ein wichtiges Thema in der notariellen Beratung. Stichwort: Alters- und Pflegekosten.

Die Urkundspersonen klären Sie auf, wann eine Übertragung von Vermögen auf Partner oder Nachkommen möglich sind und Sinn machen. Schranken und Vorteile werden Ihnen im Rahmen der notariellen Beratung aufgezeigt und die nötigen Verträge und Urkunden werden von den Urkundspersonen nach Ihren Angaben und Wünschen ausgearbeitet. Nach der Unterzeichnung veranlasst die Urkundsperson, dass allfällige Grundbucheinträge gemacht oder geändert werden und die Durchsetzung Ihrer Wünsche gewährleistet ist. Testamente und Vorsorgeaufträge sichern zusätzlich ab.

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