Publikationen ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Wer in der Schweiz heiratet, untersteht ab dem Datum der Ziviltrauung dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung.

Der "Ratgeber Notariat" der Aargauischen Notariatsgesellschaft (ANG) befasst sich in dieser Ausgabe mit dem Ehevertrag. Damit können Eheleute den gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung optimieren oder durch einen der beiden anderen Güterstände, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung, ersetzen. Eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnern steht für eine entsprechende Gestaltung der Vermögensvertrag nach Partnerschaftsgesetz zur Verfügung.

Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 22. September 2018.

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