Publikationen ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

In den meisten Fällen führen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen nicht nur durch eigene, sondern auch durch Grundstücke Dritter. Wer trägt die Kosten für den laufenden Unterhalt, für eine allfällige Erneuerung oder gar Verlegung solcher Leitungen?

Diese Themenseite der Aargauischen Notariatsgesellschaft (ANG) befasst sich mit Dienstbarkeiten, insbesondere mit Durchleitungs- und Wegrechten. Alle diese Regeln spielen im nachbarschaftlichen Verhältnis von Grundeigentümern eine wesentliche Rolle.

Unsere Empfehlung: Damit das nachbarschaftliche Verhältnis nicht unnötig belastet wird, sollten Nachbarn vor allfälligen Erneuerungen oder Änderungen, die Auswirkungen auf ihr Grundstück haben können, frühzeitig informiert und miteinbezogen werden.

Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 24. März 2018.

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