Publikationen ‐ Aargauische Notariatsgesellschaft

Immer häufiger werden Liegenschaften von den Eltern an ihre Nachkommen übertragen, wobei sich die Eltern die Nutzniessung oder ein Wohnrecht vorbehalten. Was sind die Unterschiede? Was ist speziell zu beachten?

Diese Themenseite der Aargauischen Notariatsgesellschaft (ANG) erklärt das Wohnrecht und die Nutzniessung. Die Autoren zeigen interessante Aspekte auf, die es zu beachten gilt, wenn man die Liegenschaft von den Eltern auf die Kinder übertragen möchte.

Quelle: Ratgeber Notariat, erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 9. Dezember 2017.

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